Infos & Links

Zur individuellen Beratung und Beantwortung von Fragen zu einer medizinischen Reha wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder an eine der gemeinsamen Reha-Servicestellen der Rehabilitationsträger www.reha-servicestellen.de. Das Vorgehen kann aufgrund von unterschiedlichen Rehabilitationsträgern, regionalen Regelungen und einem raschen Wandel der rechtlichen und der Versorgungs-Situation jeweils unterschiedlich sein.

Konkrete und hilfreiche Informationen zur medizinischen Reha finden Sie unter:

Der Arbeitskreis Gesundheit e.V. gibt auf seiner Website und in der dort erhältlichen Broschüre „Der Weg zur Rehabilitation“ einen Überblick über alle rechtlichen und organisatorischen Fragen.

Bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es zu vielen Fragen rund um die Reha Antworten und es kann die Broschüre "Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft" kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.

 

Beantragung: Eine Reha-Maßnahme muss vor Beginn vom Patienten selbst beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Nach Antragseingang klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit. Wenn der Kostenträger, bei dem Sie den Antrag eingereicht haben, nicht für Sie zuständig ist, hat dieser die Pflicht, den Antrag innerhalb einer kurzen Frist an die richtige Stelle weiter zu leiten. Informationen über Zuständigkeiten und Unterstützung bei der Antragstellung geben die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger. Zum Ablauf siehe https://www.arbeitskreis-gesundheit.de/reha-beratung/informationsmaterialien

Anschluss-Reha / AHB: Von einer Anschluss-Reha oder AHB-Maßnahme (Anschlussheilbehandlung) spricht man, wenn die Maßnahme unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt. Für die Beantragung einer AHB gibt es ein besonderes Antragsverfahren, das von der Akutklinik in die Wege geleitet wird und eine zügige Verlegung ermöglicht.

Wahl der Reha-Einrichtung: Medizinische Reha-Maßnahmen finden in ambulanten Reha-Einrichtungen vor Ort oder in stationären Einrichtungen (Reha-Kliniken) statt. Bei der Auswahl der Einrichtung haben Patienten aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts § 9SGB IX Mitsprachemöglichkeiten, sofern die Klinik zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. Einen Überblick über zahlreiche Einrichtungen gibt www.rehakliniken.de.

Fügen Sie Ihrem Reha-Antrag ihren begründeten Wunsch bei https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Reha-Antragstellung/reha-antragstellung_node.html

Kur: Kur und Rehabilitation sind verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlichen Funktionen, auch wenn sie umgangssprachlich häufig in gleichem Sinne verwendet werden. Eine Reha dient der Wiederherstellung der Gesundheit und soll eine Behinderung, vorzeitige Berentung oder Pflegebedürftigkeit abwenden. Die Kur dient der Erholung und der Vorbeugung einer Krankheit.

Medizinisch-beruflich-orientierte Reha: In vielen Reha-Einrichtungen wird im Rahmen der medizinischen Reha eine besonderer Schwerpunkt auf die Anforderungen der Arbeitswelt gelegt und die berufliche Situation findet eine stärkere Berücksichtigung.

Berentung nach einer Reha: Wenn die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, kann eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beantragt werden. In der Reha wird im Abschlussbericht dazu eine Einschätzung gegeben, die jedoch nicht bindend ist. Die Betroffenen stellen daraufhin in der Regel selbst einen Antrag auf Rente oder werden dazu aufgefordert.

Kosten: In der Regel sind Krankheiten, wegen denen eine Reha-Maßnahme in Anspruch genommen wird, auch mit Arbeitsausfall und damit meist auch mit Verdienstausfall verbunden. Für die Zeit der Reha wird in der Regel kein Krankengeld der Krankenkasse, sondern ein sogenanntes Übergangsgeld der Rentenversicherung gezahlt, das niedriger als das Krankengeld ist. Daneben werden normalerweise Zuzahlungen für einen stationären Reha-Aufenthalt berechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vollständige oder teilweise Befreiung der Zuzahlung möglich. Ebenso können bei Bedarf auch Kosten für Haushaltshilfe, Kinderbetreuung oder eine Begleitperson übernommen werden. In der Regel werden auch die Reisekosten vom Kostenträger übernommen.

Für finanzielle Fragen im Einzelfall und für eventuelle Befreiungen von Zuzahlungen wenden Sie sich an die Reha-Servicestellen www.reha-servicestellen.de oder den Sozialdienst in der Akut-Klinik (bei einer AHB).

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