Heike Tschirner beschreibt das Wunsch- und Wahlrecht.

Hatten Sie dann die Möglichkeit den Träger sich auszusuchen, eine Klinik auszusuchen?
Die Klinik darf man sich immer aussuchen. Es gibt ein sogenanntes Wunschrecht. Das heißt, ich kann immer sagen: „Ich möchte gerne in diese oder jene Klinik.“ Und die Rentenversicherung muss dem Folge leisten, wenn diese Klinik für meine Krankheit geeignet ist. Und wenn sie jetzt nicht im Ausland oder irgendwo liegt, wo die Reisekosten dann erheblich wären.
Da gibt es ein Formular oder kann man auch formlos. Wunschrecht, im Internet gibt es das überall. Ausdrucken, mit dem Reha-Antrag mitschicken. Und die müssen einen dahinschicken, wo man hin möchte.
Und Sie hatten sich das auch ausgesucht in dem Fall.
Richtig, richtig. Ich hab mir es jedes Mal ausgesucht.

Rehas bei Depression und nach Brustkrebs